Aufgaben & Funktion
Aufgabenfelder des Pfarrkirchenrates
Der Pfarrkirchenrat ist in der Pfarre für die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zuständig.
Die Funktionsperiode der pfarrlichen Räte dauert fünf Jahre.
Der Pfarrkirchenrat besteht aus dem Vorsitzenden (der für die Pfarre zuständige
Priester) und mindestens 4, höchstens 10 Pfarrangehörige.
Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates hat dieser also mindestens zwei Personen von den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates in den Pfarrkirchenrat zu entsenden.
Dem Pfarrkirchenrat gehören an: